Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen GFS in den Klassen 7 bis 10



Regelungen der GFS für die Klassen 7 bis 10
(Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen)


In der Notenbildungsverordnung ist vorgeschrieben, dass jede Schülerin / jeder Schüler neben den Klassenarbeiten in jedem Schuljahr auch eine GFS in einem Fach ihrer / seiner Wahl erbringt.
Bis zu den Weihnachtsferien müssen die einzelnen GFS mit Fächern und Themen festgelegt sein; dabei soll auf eine gleichmäßige Verteilung der GFS über das Schuljahr geachtet werden.
Zu dieser Anmeldung gehört die Verabredung mit dem Fachlehrer über Thema, Art der GFS, Termin, usw. . Diese verbindliche Verabredung wird auf dem GFS-Nachweisblatt  im Klassenbuch festgehalten und vom Fachlehrer bestätigt.
Die Anzahl der GFS, zu deren Annahme ein Fachlehrer verpflichtet ist, wird bestimmt durch die Anzahl der Wochenstunden in seinem Fach: Wochenstundenzahl + 1.
Die Klassenlehrer überprüfen nach den Weihnachtsferien, bei welchen Schülerinnen und Schülern die verbindliche Anmeldung der GFS noch fehlt. Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die zum vorgeschriebenen Zeitpunkt keine Anmeldung vorgenommen haben, legt der Klassenlehrer das Fach in Absprache mit dem Fachlehrer fest.
Nicht erbrachte GFS werden mit „ungenügend" bewertet und in die Fachnote eingerechnet.
Gruppenarbeiten sind grundsätzlich möglich; es muss dann aber im mündlichen Teil die Leistung jeder / jedes Einzelnen deutlich werden und beurteilbar sein.
Bis zu den Pfingstferien müssen sämtliche GFS gehalten worden sein.

Die Form der Leistungserbringung entscheidet der/die Schüler/in in Absprache mit dem/der Fachlehrer/in. Zwischen folgenden Formen kann gewählt werden:


Mündliche Prüfung (auch außerhalb des Unterrichts):Die mündliche Prüfung dauert 20 Minuten, davor erhält der/die Schüler/in eine Einarbeitungszeit von ebenfalls 20 Minuten.
Schriftliche HausarbeitDie schriftliche Hausarbeit stellt die gewählte Aufgabe ausführlich und übersichtlich dar (4-6 Seiten). In die Benotung fließt ein verpflichtendes Fachgespräch von ca. 20 Minuten mit dem/der Fachlehrer/in ein. 

Projekt  mit schriftlicher Ausarbeitung und Präsentation.
Präsentation oder Referat mit schriftlicher Ausarbeitung.
Wettbewerbsbeiträge mit schriftlicher Ausarbeitung und Präsentation (z.B. Jugend forscht, Humanismus heute, Landes- und Bundeswettbewerbe.)
                
Die schriftliche Ausarbeitung muss drei Schultage vor dem Präsentationstermin bei dem/der Fachlehrer/in abgegeben werden. Sie umfasst: 

Inhaltsverzeichnis
zusammenhängende und kompakte Darstellung des Themas (2-5 Seiten, kein Folienausdruck)
Quellenangaben

Die erbrachte Leistung in einer GFS zählt gleichwertig zu den Klassenarbeiten in dem betreffenden Unterrichtsfach. Die Bewertungsmaßstäbe sind fachspezifisch und werden den Schülern transparent gemacht.

Stegen, den 12.10.2009


     B. Moser                
     Schulleiter             

                                                           
GFS-Regelungen 7-10 als PDF-Download