Hier finden Sie Informationen zum Thema Corona-Pandemie
Wichtige Webseiten
- Kultusministerium - FAQ Corona
Häufige Fragen und Antworten zum Schul- und Kitabetrieb
Aktuelle Corona-Verordnung
- Videoschaltkonferenz der Bundekanzlerin; Beschluss.pdf
(PDF-Datei - 124 KB)
- 2021 01 14 MD-Schreiben Schulbetrieb ab 18-01-21.pdf
(PDF-Datei - 96 KB)
- 2021 01 13 MD Schreiben Teststrategie.pdf
(PDF-Datei - 187 KB)
- 2021 01 13 Anlage Handlungsleitfaden SARS-CoV-2 Schule Kitas_Kurzversion.pdf
(PDF-Datei - 1,61 MB)
- 2021 01 13 Anlage Merkblatt zur Testung von Cluster Schülern.pdf
(PDF-Datei - 301 KB)
- Schreiben des Kultusministeriums zum Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021.pdf
(PDF-Datei - 249 KB)
- Orientierungshilfen zur Notbetreuung ab dem 11. Januar 2021.pdf
(PDF-Datei - 496 KB)
- MD-Schreiben Schulbetrieb nach Weihnachtsferien.pdf
(PDF-Datei - 4,85 MB)
- Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.pdf
(PDF-Datei - 1,07 MB)
Informationen der Schulleitung
Liebe Eltern,
zunächst wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein gutes Neues Jahr 2021 und hoffe, dass Sie die Weihnachtsfeiertage und die Weihnachtsferien gut und gesund verbringen konnten!
Ich melde mich am Tag nach der Epiphanie mit wichtigen Informationen, wie der Unterricht ab der kommeden Woche aussehen wird. Grundlage dafür sind die gestern vom Kultusministerium um 16.00 Uhr versendeten Verordnungen. Sie finden diese Verordnungstexte auf unseren Webseiten unter dem Menüpunkt "Corona-Infos". Und wie immer verweise ich auf die FAQ-Liste des Ministeriums.
Nachstehend habe ich versucht die Fakten aus den Verordnungen und Festlegungen durch die Schulleitung für Sie schnell lesbar, aber ohne weitere Kommentierungen zusammenzustellen:
1) Ab Mo, 11.01.2021 findet für alle Schülerinnen und Schüler (Klasse 5-12) Fernunterricht statt, es wird keinen Präsenzunterricht geben.
2) Wie es ab dem 18.01.2021 weitergeht, wird das KM abhängig von der Pandemielage in der kommenden Woche entscheiden.
3) Für die in den kommende(n) Woche(n) geplante Klassenarbeiten/Klausuren:
"Soweit aber ohne diese schriftlichen Leistungen nach Einschätzung der unterrichtenden Lehrkraft keine Grundlage für die Notenfindung gegeben wäre, können schriftliche Leistungsfeststellungen in der Präsenz durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass dies nur dann veranlasst werden soll, wenn diese schriftlichen Leistungsfeststellungen für die Notenbildung zwingend erforderlich sind." Daher hat die Schulleitung festgelegt:
- In den Klassenstufen 5 bis 10 werden während der Schulschließung keine Klassenarbeiten geschrieben.
- Nur die zwingend erforderlichen Klausuren in der K1 und K2 und die Klassenarbeit der 10d in Englisch werden wie angekündigt geschrieben.
Eltern können ihren Bedarf direkt bei Frau Grohnberg (sabine.grohnberg@kolleg-st-sebastian.de) bis Fr, 08.01.2021, 15.00 Uhr anmelden. Die Notbetreuung findet von 07.50 bis 13.00 Uhr statt. Bitte beachten Sie folgende Bedingungen:
- Als Voraussetzungen muss gegeben sein, dass beide Erziehungsberechtigte tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht. Es ist deshalb für die Teilnahme an der Notbetreuung zu erklären, dass die Erziehungsberechtigten beide entweder in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben.
- Es kommt also nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder in Homeoffice verrichtet wird. In beiden Fällen ist möglich, dass die berufliche Tätigkeit die Wahrnehmung der Betreuung verhindert. Es kommt auch nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in der kritischen Infrastruktur erfolgt.
- Bei Alleinerziehenden kommt es entsprechend nur auf deren berufliche Tätigkeit bzw. Studium/Schule an.
So viel für heute. Bitte stellen sie sich darauf ein, dass es ab dem 18.01.2021 wahrscheinlich zu weiteren Regelungen kommen wird. Ich werde Sie wieder in gewohnter Form informieren.
Herzliche Grüße
Bernhard Moser