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Gymnasium, Realschule, Aufbaugymnasium, Hort an der Schule
Hauptstraße 4 | 79252 Stegen Tel.: 07661 / 9313 0

Auslandsaufenthalt in Klasse 10

Schulrechtlicher Hintergrund (NGVO)

§ 3 Aussetzung der Versetzungsentscheidung
"(3) Ein Schüler, für den zum Ende der Klassen 5 bis 10 kein Zeugnis erteilt und damit keine Versetzungsentscheidung getroffen werden kann, weil er an einem längerfristigen Einzelschüleraustausch mit dem Ausland teilgenommen und dort die Schule besucht hat, wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten, bei Volljährigkeit auf seinen Antrag ohne Versetzungsentscheidung in die nächsthöhere Klasse bzw. in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen."

Schulinterne Voraussetzungen für einen Auslandsaufenthalt

Empfehlung

Wer sich einen ganzjährigen Auslandsaufenthalt in der Jahrgangsstufe 10 mit anschließendem Übergang in die Kursstufe nicht zutraut, sollte
a) einen kürzeren Auslandsaufenthalt von drei oder sechs Monaten im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 einplanen,
b) das Auslandsjahr nach bestandener Jahrgangsstufe 10 einplanen und erst nach der Rückkehr aus dem Ausland in die Jahrgangsstufe 11 eintreten.

Beratung

nach Voranmeldung jederzeit möglich bei Frau Frank:
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