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Gymnasium, Realschule, Aufbaugymnasium, Hort an der Schule
Hauptstraße 4 | 79252 Stegen Tel.: 07661 / 9313 0

Schulordnung

Das Kolleg St. Sebastian ist eine von der Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg getragene Schule mit allgemeinbildendem Gymnasium und einer einzügigen Realschule mit Nachmittagsbetreuung/Hort. Ziel der Schule ist es, jungen Menschen eine gute Ausbildung zu vermitteln und sie heranzubilden zu verantwortungsbewussten Christen in einer demokratischen Gesellschaft. Über die unterrichtlichen Veranstaltungen hinaus ist daher das Leben der Schulgemeinschaft geprägt durch regelmäßige Gottesdienste, Besinnungstage und die wiederkehrenden Feste im Kirchenjahr. Für ein verantwortungsvolles und gutes Miteinander in der Schulgemeinschaft sind gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung verbindlicher Regelungen unumgänglich. Grundlage hierfür bilden die in der Grundordnung für die Schulen der Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg niedergelegten Vorschriften und Verfahrensweisen.

1. Anwesenheitspflicht

Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, an den vorgeschriebenen Unterrichtsstunden und Schulveranstaltungen teilzunehmen und pünktlich zu erscheinen. Während dieser Zeit unterstehen die Schülerinnen und Schüler der Aufsicht der Schule.

Wenn Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen können, muss ihre Abwesenheit am Tag des Fehlens vor der ersten Stunde im Sekretariat gemeldet werden, und zwar
Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit unentschuldigt, wird die Note „ungenügend“ erteilt (Vgl. Notenbildungsverordnung §8,5). Hier besteht kein Ermessensspielraum.

Schülerinnen/Schüler, die aus Krankheitsgründen den Unterricht vorzeitig verlassen müssen, holen sich auf dem Sekretariat einen Entlasszettel, der von der entlassenden Fachlehrerin/dem entlassenden Fachlehrer oder der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer unterzeichnet und nach Kenntnisnahme durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten diesen wieder ausgehändigt werden muss. Die Kenntnisnahme durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten entfällt bei volljährigen Schülerinnen und Schülern.

Versäumter Unterrichtsstoff muss in einem angemessenen Zeitraum nachgeholt werden.

2. Beurlaubung

Entscheidungen über Beurlaubung richten sich nach den Maßgaben der Schulbesuchsverordnung (§ 4). Die Fachlehrerin / der Fachlehrer kann eine Schülerin oder einen Schüler für eine Stunde beurlauben, die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer bzw. die Tutorin / der Tutor für einen Tag; in allen übrigen Fällen entscheidet die Schulleitung. Beurlaubungen sind rechtzeitig schriftlich zu beantragen. Auch infolge von Beurlaubung versäumter Unterrichtsstoff muss nachgeholt werden.

3. Pausen

In den beiden Hofpausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume und gehen ins Freie. Für den Pausenaufenthalt steht den Schülerinnen und Schülern das Schulgelände offen.
Schülerinnen und Schüler der Kursstufe (11/12) und der Klasse 10+ dürfen während der Hofpausen oder in Freistunden das Schulgelände verlassen. Bei schlechtem Wetter ist der Aufenthalt im Gang auf der Nordseite des Erdgeschosses im KG A erlaubt.
Jedes Verhalten, das geeignet ist, die eigene Person und/oder andere zu gefährden (wie, z.B. Laufen, Stoßen, Ballspielen in den Gängen und Klassenräumen, Rutschen auf dem Treppengeländer, Schneeballwerfen ...) ist zu unterlassen. Den Anordnungen der Aufsicht ist Folge zu leisten. Pünktlich zum jeweiligen Stundenbeginn müssen die Schülerinnen und Schüler entweder im Klassenzimmer oder vor dem Fachraum sein und ihre Arbeitsmaterialien bereithalten.

4. Mittagspause

Das Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause ist grundsätzlich nur den Schülerinnen und Schülern der Kursstufe (11/12) und der Klasse 10+ erlaubt, es sei denn, eine Schülerin oder ein Schüler verlässt das Gelände, um die Mittagspause zu Hause zu verbringen. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 dürfen in der Mittagspause das Schulgelände nur mit Zustimmung der Eltern verlassen. Diese muss im Schülerausweis eingetragen sein und gegebenenfalls vorgezeigt werden. Diese Schülerinnen und Schüler stehen allerdings dann außerhalb des Schulgeländes nicht mehr unter Versicherungsschutz. Ansonsten verbringen die Schülerinnen und Schüler die Zeit bis zum Unterrichtsbeginn entweder im Bistro M, um zu essen, im Klassenzimmer, um still zu arbeiten, oder in den für Pausenzeiten ausgewiesenen Bereichen des Schulgeländes, um zu spielen bzw. Sport zu treiben. Klassenzimmer, Flure etc. sind generell Ruhezonen.

5. Unterrichtsschluss

Nach der letzten Unterrichtsstunde des Tages räumen die Schülerinnen und Schüler den Klassenraum auf und stellen die Stühle auf die Tische. Die Fachlehrerin / der Fachlehrer verlässt als letzter die Klasse und schließt den Raum ab.

6. Rauchen

Rauchen auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden ist generell untersagt.

7. Nutzung elektronischer Multifunktionsgeräte (Smartphone, Smartwatch etc.)

Die Nutzung elektronischer Multifunktionsgeräte ist auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden
Verstöße führen zur zeitweisen Wegnahme.

8. Verantwortung und Haftung

Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, das Schulgebäude und das Schulgelände sauber zu halten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig am Eigentum der Schule Schäden verursacht, muss den Schaden ersetzen. Gleiches gilt für fremdes Eigentum (z.B. an Fahrrädern). Jeder Schaden muss sofort über die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer im Sekretariat gemeldet werden.

9. Fundsachen

Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben. Nachfragen nach verlorenen Gegenständen sind ebenfalls an das Sekretariat zu richten. Schließfächer stehen im Untergeschoss des KG A gegen Gebühr zur Verfügung. Verlorene Kleidungsstücke und sonstige größere Utensilien werden an der Garderobe bzw. im Regal bei den Schließfächern (längstens für ein Schuljahr) aufbewahrt, kleinere Gegenstände im Schaukasten beim Sekretariat.

10. Parken / Abstellen von Fahrrädern

Das Parken von Kraftfahrzeugen (incl. Krafträdern) ist nur auf den dafür gekennzeichneten Parkplätzen des Kollegsgeländes erlaubt. Die Parkplätze auf der Ostseite des Brüderbaues stehen ausschließlich den Lehrkräften zur Verfügung. Bringen Eltern ihre Kinder mit dem PKW zur Schule oder holen sie dort ab, ist das Ein - und Aussteigenlassen aus Sicherheitsgründen nur auf der Westseite des Kollegsgeländes gestattet. Das Abstellen von Fahrrädern ist nur auf dem überdachten Fahrradabstellplatz im Pausenhof, im Fahrradkeller unter der Pausenhalle und auf der Westseite des Pater-Middendorf-Hauses gestattet, nicht auf dessen Ostseite und nicht unter der Altane (Balkon) des Schlossgebäudes.

11. Ordnungsmaßnahmen

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen lehnen sich an den § 90 des Schulgesetzes des Landes Baden-Württemberg an.

12. Inkrafttreten

Diese Schulordnung tritt am 05.11.2007 in Kraft (aktualisiert am 25.10.2023).
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