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Gymnasium, Realschule, Aufbaugymnasium, Hort an der Schule
Hauptstraße 4 | 79252 Stegen Tel.: 07661 / 9313 0

Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen. Die Entscheidung über eine schriftlich beantragte Beurlaubung richtet sich nach den Maßgaben der Schulbesuchsverordnung § 4. Hinzu kommen nach einer Vereinbarung der Schulleiter der Schulen im Dreisamtal so genannte Familienzusammenführungen.
Während der Beurlaubung versäumter Unterrichtsstoff muss nachgeholt werden.
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