GFS in der Realschule
Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen GFS
Regelungen der GFS für die Klassen 8 bis 9 in der Realschule
- In der Notenbildungsverordnung ist vorgeschrieben, dass jede Schülerin / jeder Schüler neben den Klassenarbeiten/Klausuren in jedem Schuljahr der 8. und 9. Klasse auch eine GFS in einem Fach ihrer / seiner Wahl erbringt. (begrenzte Anzahl pro Fach)
- Die Anzahl der GFSen, zu deren Annahme ein Fachlehrer verpflichtet ist, wird bestimmt durch die Anzahl der Wochenstunden in seinem Fach: Wochenstundenzahl + 1
- Bis zu den Herbstferien müssen die einzelnen GFS mit Fächern und Themen festgelegt sein; dabei soll auf eine gleichmäßige Verteilung der GFS über das Schuljahr geachtet werden.
- Die erbrachte Leistung in einer GFS zählt gleichwertig zu den Klassenarbeiten/Klausuren in dem betreffenden Unterrichtsfach. Die Bewertungsmaßstäbe sind fachspezifisch und werden den Schülerntransparent gemacht.
- Zu dieser Anmeldung gehört die Verabredung mit dem Fachlehrer über Thema, Art der GFS und den Terminwunsch. Diese verbindliche Verabredung wird im digitalen Klassenbuch eingetragen und vom Fachlehrer bestätigt. Das Thema kann im Laufe des Schuljahres nachpräzisiert werden.
- Die Klassenlehrer überprüfen nach den Herbstferien, bei welchen Schülerinnen und Schülern die verbindliche Anmeldung der GFS noch fehlt. Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die zum vorgeschriebenen Zeitpunkt keine Anmeldung vorgenommen haben, legt der Klassenlehrer das Fach in Absprache mit einem Fachlehrer fest.
- Gruppenarbeiten sind grundsätzlich möglich; es muss dann aber im mündlichen Teil die Leistung jeder / jedes Einzelnen deutlich werden und beurteilbar sein.
- Letzter Termin für eine GFS ist der im Jahresplaner ausgewiesene Stichtermin für die Klassenarbeiten.
- Nicht erbrachte GFS und Plagiate werden mit "ungenügend" (6) bewertet.
Die Form der Leistungserbringung entscheidet der/die Schüler/in in Absprache mit dem/der Fachlehrer/in. Zwischen folgenden Formen kann gewählt werden:
- Mündliche Prüfung (auch außerhalb des Unterrichts): Die mündliche Prüfung dauert 10 bis 20 Minuten, davor erhält der/die Schüler/in eine Einarbeitungszeit von 20 Minuten.
- Schriftliche Hausarbeit (nur in Klasse 10 Gymnasium vorgesehen): Die schriftliche Hausarbeit stellt die gewählte Aufgabe ausführlich und übersichtlich dar (4-6 Seiten Fließtext - Die Form entspricht, soweit nicht mit dem Fachlehrer anders vereinbart, dem ,,Formblatt GFS"). Sie muss als eigenständige Arbeit erkennbar sein, der Umfang von Zitaten sollte begrenzt bleiben. In die Benotung fließt ein verpflichtendes Fachgespräch von mind. 10 Minuten mit dem/der Fachlehrer/in ein.
- Projekt mit schriftlicher Ausarbeitung und Präsentation (z.B. Jugend forscht, Humanismus heute, Landes- und Bundeswettbewerbe.)
- Präsentation mit Handout: Das Handout für die Schülerinnen und Schüler ist eine altersgemäße, schriftliche Information über die Kerngedanken des Themas mit Quellenangaben und hat einen Umfang von mindestens einer Seite. Das Handout muss mindestens 2 Schultage vor Präsentationsbeginn bei dem/der Fachlehrer/in abgegeben werden. Es ist Teil der GFS.
Eine verspätete bzw. unvollständige Abgabe führt zum Notenabzug von bis zu einer Note.
Stegen, 4.12.23
Stegen, 4.12.23