GFS in der Realschule (freiwillig)
Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen GFS
Regelungen für eine freiwillige GFS in den Klassen 8 bis 9 der Realschule
- Bis zu den Herbstferien müssen die einzelnen GFS mit Fächern und Themen festgelegt sein; dabei soll auf eine gleichmäßige Verteilung der GFS über das Schuljahr geachtet werden.
- Die erbrachte Leistung in einer GFS zählt gleichwertig zu den Klassenarbeiten/Klausuren in dem betreffenden Unterrichtsfach. Die Bewertungsmaßstäbe sind fachspezifisch und werden den Schülern transparent gemacht.
- Zu dieser Anmeldung gehört die Verabredung mit dem Fachlehrer über Thema, Art der GFS und den Terminwunsch. Diese verbindliche Verabredung wird im digitalen Klassenbuch eingetragen und vom Fachlehrer bestätigt. Das Thema kann im Laufe des Schuljahres nachpräzisiert werden.
- Letzter Termin für eine GFS ist der im Jahresplaner ausgewiesene Stichtermin für die Klassenarbeiten.
- Nicht erbrachte GFS und Plagiate werden mit "ungenügend" (6) bewertet.
Die Form der Leistungserbringung entscheidet der/die Schüler/in in Absprache mit dem/der Fachlehrer/in. Zwischen folgenden Formen kann gewählt werden:
- Mündliche Prüfung (auch außerhalb des Unterrichts): Die mündliche Prüfung dauert 10 bis 20 Minuten, davor erhält der/die Schüler/in eine Einarbeitungszeit von 20 Minuten.
- Projekt mit schriftlicher Ausarbeitung und Präsentation (z.B. Jugend forscht, Humanismus heute, Landes- und Bundeswettbewerbe.)
- Präsentation mit Handout: Das Handout für die Schülerinnen und Schüler ist eine altersgemäße, schriftliche Information über die Kerngedanken des Themas mit Quellenangaben und hat einen Umfang von mindestens einer Seite. Das Handout muss mindestens 2 Schultage vor Präsentationsbeginn bei dem/der Fachlehrer/in abgegeben werden. Es ist Teil der GFS.
Stegen, 15.04.26




